- Wichtige Hinweise
Die Benutzung des Abenteuerparks erfordert Konzentration und ist mit Risiken verbunden, die auch zu schwerwiegenden Verletzungen führen können. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Um die erforderliche Konzentration nicht zu beeinträchtigen, sollte die Verwendung des Abenteuerparks auf maximal 3 Stunden beschränkt werden.
- Vor Benutzung des Abenteuerparks muss jeder Teilnehmer an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration teilnehmen und den Einschulungsparcours absolvieren. Die Benutzung des Abenteuerparks muss gemäß Sicherheitsdemonstration und Einschulungsparcours erfolgen.
- Die Begehung der einzelnen Parcours erfolgt ohne Aufsicht des Veranstalters. Es liegt deswegen in der Verantwortung eines jeden Teilnehmers die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften laut Sicherheitsdemonstration und Einschulungsparcours genau einzuhalten. Bei Zuwiderhandeln kann der Teilnehmer auf jeden Fall von der Benutzung ausgeschlossen werden und eine jegliche Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. - Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Mindestgröße ca. 110 cm. Maximales Körpergewicht 120 kg. Der Park ist allen Teilnehmer offen, die nicht an einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung leiden, welche beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder für andere Teilnehmer darstellen könnte. Personen unter Alkohol oder Drogeneinfluss ist die Benutzung des Abenteuerparks streng untersagt.
- Teilnehmern unter 14 Jahren ist die Benutzung des Abenteuerparks nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Sorgeberechtigten erlaubt. Mit Ausnahme des Sumsi-Parcours, muss der Sorgeberechtigte das Kind bei der Benutzung des Abenteuerparks direkt begleiten, d.h. den ausgewählten Parcours selbst in unmittelbarer Nähe des Kindes begehen und auf diese Weise die korrekte Einhaltung der Sicherheitsvorschriften ständig kontrollieren.
- Der schwarze Parcours darf erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr begangen werden. Ausnahmen können einzig bei Schul- bzw. Sportgruppen nach Absprache mit dem jeweiligen Verantwortlichen der Gruppe gemacht werden, während individuelle Ausnahmen von einem sorgeberechtigten Elternteil schriftlich genehmigt werden müssen. - Besondere Sicherheitsvorschriften laut Sicherheitsdemonstration und Einschulung
- Die Sicherungskarabiner müssen immer am rot markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Beim Umhängen darf immer nur ein Sicherungskarabiner nach dem anderen umgehängt werden. Nie beide gleichzeitig aushängen!
- Die Seilbahnrolle muss am grün markierten Sicherungsseil (Flying-Fox-Bahn) eingehängt sein. Vor dem Start in die Flying Fox Bahn muss der Zielbereich komplett frei sein, um Auffahrunfalle zu vermeiden.
- Jedes Element/Station darf nur von jeweils einer Person einzeln begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten.
- Lange offene Haare müssen aus Sicherheitsgründen (Seilbahnrolle) zusammengebunden werden. Piercing im Nabelbereich ist zu entfernen oder mittels Pflaster vollständig abzudecken (wegen Druck/Reibung durch Sicherheitsgurt).
- Beim Begehen des Parcours dürfen keine Gegenstände, wie z.B. Mobiltelefone, Kameras, Rücksäcke, Trinkflaschen etc., mitgeführt werden, da sie herunterfallen, die Begehung des Parcours erschweren und/oder sich verhaken bzw. hängen bleiben könnten.
- Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherungsleine mit Sicherungskarabiner, Seilbahnrolle) muss gemäß Einschulungsparcours und Sicherheitsdemonstration verwendet werden und darf während der gesamten Benutzung des Abenteuerparks nicht abgelegt werden. - Weitere Teilnahmebedingungen
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen die sich nicht an die Vorschriften halten auszuschließen. Ebenfalls behält er sich das Recht vor, den Betrieb des Abenteuerparks aus Sicherheitsgründen jederzeit einzustellen.
- Eine Haftung des Veranstalters für Diebstahl innerhalb des Abenteuerparks, inkl. des frei zugänglichen Abstellraums, sowie für Beschädigung und Verunreinigung von Kleidung ist ausgeschlossen. Für andere Sachschäden haftet der Veranstalter einzig bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei höherer Gewalt oder Zufall ist eine jegliche Haftung ausgeschlossen.
- Die vom Veranstalter während der Aktivitäten aufgenommenen Fotos oder Videos, auf denen die Teilnehmer erkennbar sind, stehen ausschließlich dem Veranstalter zur Verfügung und können auch für Werbezwecke verwendet werden.
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